Ein Gastartikel von Rechtsanwalt Stefan Rieger – Bad Vilbel
Gerade in den Zeiten der aktuell weltweiten Finanzkrise geraten auch zunehmend mehr und mehr Privathaushalte, z. B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes, in Zahlungsschwierigkeiten. Über größere Zeiträume werden sodann teilweise erhebliche Schulden angehäuft, bis es unmöglich erscheint, diese begleichen zu können und wieder ein normales Leben zu führen.
Ein Weg aus der Schuldenfalle ist die Durchführung eines sogenannten gerichtlichen Restschuldbefreiungsverfahrens. Ein solches dauert 6 Jahre und lohnt sich für den einzelnen Schuldner immer dann, wenn er nicht in der Lage ist, seine Schulden in weniger als 6 Jahren begleichen zu können. Voraussetzung dafür ist, vor entsprechender Antragstellung bei Gericht, der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung und die Bescheinigung des Scheiterns derselben -was zu 99 % der Fall ist- durch eine entsprechende Stelle, z. B. einen Rechtsanwalt.
Mit dem Insolvenzantrag ist sodann gleichzeitig der Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen sowie die Erklärung abzugeben, dass man für den Verfahrenszeitraum seine pfändbaren Einkünfte an einen vom Gericht zu bestellenden Treuhänder abtritt.
Nach Ablauf des Verfahrens erhält der Schuldner sodann ein gerichtliches Zertifikat, welches für und gegen Jedermann bescheinigt, dass seine Schulden getilgt sind und nicht mehr eingefordert werden können. Es ist sorgsam aufzubewahren und dient dazu, beweisen zu können, dass die Ansprüche der alten Gläubiger erloschen sind.