… ist so vielfältig, dass eine komplette Erläuterung den Rahmen sprengen würde.
Trotz alledem soll an dieser Stelle eine stichpunktartige Aufzählung erfolgen:
Krisenberatung und -analyse (wie kam es zur Krise und was ist nun zwingend als nächstes zu unternehmen)
das Aufzeigen von direkten Wegen aus der Krise (auch unter zur Verfügungstellung von geschultem Krisenpersonal vor Ort in Firmen)
private Vermögenssicherungsberatung (kann die Lebensversicherung oder das Haus gerettet werden? Wenn ja, dann wie? Was ist mit dem Vermögen meines Ehegatten? …)
das Aufzeigen von unerkannten Haftungsrisiken (die versteckten und somit nicht erkannten Risiken sind oft die schlimmsten!)
das Aufzeigen strafrechtlich relevanter Insolvenzhaftungsrisiken
außergerichtliche Schuldenbereinigung (mittels Plan, Verhandlungen mit Schuldnern, Banken und Finanzämtern …)
die Ausstellung der Bestätigung, dass eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht wurde und gescheitert ist
Insolvenzantragstellung
Stellung des Antrages auf Restschuldbefreiung (falls eine persönliche Entschuldung angestrebt wird)
Stellung des Antrages auf Verfahrenskostenstundung
Fertigung der insolvenzrechtlichen Abtretungserklärung (bei persönlicher Insolvenz nebst Restschuldbefreiung)
Gläubigervertretung (Forderungsanmeldungen, Interessenvertretung in Gläubigerausschüssen und auch sonst im gesamten Insolvenzverfahren)
… usw..
Am Besten ist es jedoch, Sie fragen uns einfach!
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