Zu den unangenehmsten Erlebnissen, die man im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren haben kann, zählen neben der Untersuchungshaft (Haus-)Durchsuchungen. Selten findet die Polizei das, wofür sie kam, aber sehr häufig findet sie irgendetwas. Deshalb sind Durchsuchungen bei den Verfolgungsbehörden auch sehr beliebt.
Zunächst dürften Durchsuchungen grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden - was kein wirklicher Trost ist, denn es reicht ein „Anfangsverdacht“ und eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich das gesuchte Beweismittel in dem entsprechenden Objekt befindet. Die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“, die es auch gäbe, ist keine wirkliche Hürde. Auch mit richterlicher Anordnung wird wegen Kleinigkeiten oder den fragwürdigsten Theorien und Ansichten oft durchsucht.
Soweit Gefahr in Verzug ist, kann die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Dabei ist die Polizei mitunter sehr großzügig in der Auslegung dessen, was Gefahr in Verzug bedeutet.
Sogenannte Zufallsfunde gibt es bei Durchsuchungen sehr häufig. Die meisten Menschen fühlen sich in ihren vier Wänden sicher - zu sicher. Und so werden Dinge aufbewahrt, die man besser nicht in Besitz hätte. Das macht Hausdurchsuchungen so erfolgversprechend.
Bei jeder Durchsuchung sollten Sie sich von den durchsuchenden Beamten genau darüber informieren lassen, was gesucht wird. Lassen Sie nur nach den Dingen suchen, wegen derer die Polizei kommt und an den Orten wo diese sein können - z.B. passt der gesuchte Straftäter nicht in die Schublade oder den Kühlschrank.
Schriftliche Unterlagen dürfen Polizeibeamte nur oberflächig sichten. Unterlagen eingehend lesen dürfen nur Staatsanwälte und Steuerfahnder. Geben Sie nicht die Zustimmung, dass Polizeibeamte Unterlagen lesen dürfen; Sie haben in der Regel nichts davon, es wird trotzdem alles mitgenommen.
Bei der Durchsuchung können Sie einen Rechtsanwalt (besser: Strafverteidiger) anrufen. Bei größeren Durchsuchungen ist sinnvoll, dass dieser umgehend vor Ort erscheint.