Neulich hatten wir einen kuriosen Fall in unsere Kanzlei. Dieser zeigt wieder einmal ganz deutlich, dass die falsche Wahl des Rechtsanwalts erhebliche negative Folgen haben kann.
Es handelte sich um einen Fall der angeblichen Vergewaltigung eine Frau durch einen Mann. Der Mann ist Russe und lies sich in erster Instanz von einer russischen Anwältin verteidigen. Diese beauftragte er, da sie seine Muttersprache verstehen und sprechen konnte und Rechtsanwältin war. In erster Instanz wurde er sodann zu vier Jahren und sechs Monaten Strafhaft verurteilt. Sodann suchte er unsere Kanzlei auf und bat darum von unserem Spezialisten, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Rieger, in der Berufungsinstanz verteidigt zu werden. Dieser versteht weder russisch, noch kann er russisch sprechen oder lesen. Jedoch ist er Fachanwalt für Strafrecht und ein absoluter Spezialist auf diesem Gebiet mit jahrelanger Berufserfahrung. In zweiter Instanz wurde der Mandant sodann, dank der Verteidigung durch Herrn Rechtsanwalt Rieger, vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen.
In Zukunft wird, so unser Mandant nach seinem Freispruch, er sich stets nur noch Spezialisten suchen. Dafür sei jedoch lediglich noch die Qualifikation von maßgeblicher Bedeutung für ihn. Nicht von Bedeutung seien für ihn nunmehr völlig untergeordnete Kriterien wie zum Beispiel das Sprechen der Muttersprache. Denn die hätte ihn quasi beinahe unterm Strich fast Kopf und Kragen gekostet.